Ein Arbeitsunfall hat Konsequenzen – für den Verletzten, für das Unternehmen, für den Arbeitgeber persönlich. Fehlende Gefährdungsbeurteilungen und keine SiFa-Bestellung sind die häufigsten Ursachen für Haftungsrisiken. Wir übernehmen die gesetzlich vorgeschriebene Betreuung vollständig extern.
Jeder Arbeitgeber mit mindestens einem Mitarbeiter muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen (§ 5 ASiG).
Für jeden Arbeitsplatz und jede Tätigkeit ist eine Gefährdungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben (§ 5 ArbSchG).
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) muss mindestens viermal jährlich tagen (§ 11 ASiG).
Intern oder extern – die Wahl liegt beim Arbeitgeber. Die Pflicht bleibt in jedem Fall.
Die Betreuungspflicht gilt für jeden Betrieb ab dem ersten Mitarbeiter. Das Modell richtet sich nach Unternehmensgröße und Branche.
Von der gesetzlich vorgeschriebenen SiFa-Funktion bis zur fachlichen Stellungnahme – wir decken alle Bereiche der betrieblichen Arbeitssicherheit ab.
Die DGUV Vorschrift 2 wurde November 2024 neu beschlossen und wird seit 2025 schrittweise in Kraft gesetzt – viele Berufsgenossenschaften wenden die neue Fassung ab 1. Januar 2026 an.
Wichtige Änderungen: Beratung darf jetzt auch telefonisch oder online erfolgen – Voraussetzung ist, dass die SiFa sich mindestens einmal persönlich einen Eindruck vom Betrieb verschafft hat, z.B. durch eine Erstbegehung.
Neu: SiFas müssen ihre Fortbildungen nachweisen und im jährlichen Bericht dokumentieren. Die Gefährdungsbeurteilung wird gestärkt – beim Unternehmermodell ist eine verbindliche Selbsterklärung zur GBU erforderlich.
Pflicht zur schriftlichen Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ab dem ersten Mitarbeiter.
Gesetzliche Pflicht zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen für jeden Arbeitsplatz und jede Tätigkeit.
ASA-Pflicht ab 20 Mitarbeitern, mindestens vier Sitzungen pro Jahr.
Bis zu 25.000 Euro bei Verstoß gegen die SiFa-Bestellpflicht durch die Berufsgenossenschaft.
Wir übernehmen die gesetzlich vorgeschriebene SiFa-Funktion und alle damit verbundenen Aufgaben. Unverbindlich anfragen – wir melden uns innerhalb eines Werktages.