Wer aus der Schweiz, UK, USA oder einem anderen Drittland Waren oder Dienstleistungen in der EU anbietet, muss nach Art. 27 DSGVO einen Vertreter in der EU benennen. Barth Regelwerk GmbH übernimmt diese Funktion für Sie – zuverlässig, rechtssicher und mit klarer Kommunikation.
Die DSGVO gilt nicht nur für Unternehmen mit Sitz in der EU. Das Marktortprinzip macht sie auch für Drittländer bindend – wenn sie den EU-Markt aktiv bedienen.
Der EU-Vertreter ist die offizielle Anlaufstelle für Behörden und Betroffene in der EU. Wir übernehmen alle damit verbundenen Aufgaben.
Pflichterfüllung nach Art. 27 DSGVO – einfach, schnell und rechtssicher. Wir melden uns innerhalb eines Werktages.